Abrechnung
- Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die psychotherapeutischen Sprechstunden ohne vorherige Genehmigung. Falls Sie eine psychotherapeutische Behandlung bei mir machen wollen, muss ich einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Dieser wird geprüft und bei positivem Ergebnis übernimmt die Kasse alle beantragten Therapiestunden.
- Für Privatversicherte gilt, dass sehr viele unterschiedliche Verträge mit den Privatkassen existieren. Bitte rufen Sie Ihre Kasse vor der Therapie an und lassen überprüfen welche Bedingungen für Sie persönlich gelten.
- Bei Beihilfeberechtigten muss nach den Probesitzungen ein anonymisierter Bericht sowie ein Arztbericht an einen unabhängigen Gutachter geschickt werden. Die Krankenkasse schließt sich im Normalfall der Entscheidung der Beihilfestelle an.
- Selbstzahler bestimmen selbst wie viel Therapiestunden sie für das Gelingen der Therapie brauchen. Die Höhe des Honorars entspricht der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).